Staatlich gefördert
Dein Steuervorteil:
- Die Gebühren für diese Praxis-Kurse/Beratung dienen direkt deiner Berufsvorbereitung und sind daher staatlich gefördert.
- Der Paragraph: Nach § 9 EStG kannst du die Kursgebühren in voller Höhe (100%) als Werbungskosten (Fortbildung/Berufsvorbereitung) in deiner Steuererklärung geltend machen.
- Für Berufseinsteiger: Wenn du direkt nach Schule oder Studium startest, merkt das Finanzamt die Kosten als Verlustvortrag vor. Der Betrag wird automatisch mit deinem ersten Gehalt im neuen Job verrechnet.(der Betrag als Steuererstattung)
- Unser Service: Nach der Buchung erhältst du eine ordnungsgemäße Rechnung zur direkten Einreichung beim Finanzamt.